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Wir sorgen auch in der Kommunikation für Klarheit: Fachbegriffe – einfach erklärt

Eine Immobilie zu verkaufen bzw. zu kaufen, ist eine Entscheidung, die vielleicht nicht das ganze Leben bestimmt – aber sicherlich eine bestimmte Phase darin. Selbstredend will man dabei keine Fehler machen, kein ungutes Gefühl haben und erst Recht kein Geld verlieren. Gemeinhin verkauft bzw. kauft man im Leben nicht so häufig ein Haus oder eine Wohnung. Fachbegriffe wie Grundschuldbestellung oder Auflassung sind einem deshalb nicht unbedingt geläufig.

Ein Wörterbuch des Immobiliengeschäfts

Wenn Sie sich an hausundso wenden, um eine Immobilie zu verkaufen oder zu kaufen, verstehen wir uns als Experten in Ihrem Interesse. Dazu gehört auch, dass wir unser Wissen so gut es geht mit Ihnen teilen. Dies soll an dieser Stelle mit unserem Immobilien Glossar geschehen. Wir wollen Ihr vertrauenswürdiger Partner sein, der die Komplexität eines Immobilienhandels so gut wie nur möglich reduziert. Unser Immobilien Glossar soll Ihnen deshalb vorab schon einmal eine Möglichkeit zur Orientierung bieten.

Grundbuch

In diesem öffentlichen Register sind alle Eigentumsverhältnisse und damit verbundenen Belastungen registriert. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht, das ein eigenes Grundbuchblatt für jedes Grundstück führt.

Auflassungsvormerkung

Sie ist die vertraglich rechtliche Zusicherung des Erwerbs. Dank ihr kann der Käufer den Kaufpreis erst nach der Eigentumsüberschreibung via Eintragung ins Grundbuch entrichten. So schützt sie ihn vor Betrug.

Notar

In Baden-Württemberg sind Notare in der Regel Beamte. Unter anderem beurkunden sie jeden Immobilienkauf. Der Notar stellt fest, ob das Grundstück lastenfrei ist. Dafür bittet er eingetragene Gläubiger um Auskunft über offene Forderungen.

Notaranderkonto

Wer eine sichere Verwaltung der Kaufsumme wünscht, kann diese auf ein Konto überweisen, das auf den Namen des Notars geführt wird. Erst wenn alle Vereinbarungen aus dem Vertrag erfüllt sind, erhält der Verkäufer das Geld.

Grunderwerbssteuer

Sie zählt zu den Nebenkosten des Immobilienkaufs und wird an das Finanzamt entrichtet. Sie ist eine Art Umsatzsteuer, die der Käufer entrichten muss. In Baden-Württemberg beträgt sie 5 Prozent des Kaufpreises.

Grundschuldbestellung

In der Regel wird ein Immobilienkauf über eine Finanzierung bei einer Bank geregelt. Die Bank sichert sich jedoch ab, falls der Käufer ein Darlehen nicht bedienen kann, und lässt eine Grundschuld im Grundbuch eintragen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Das Finanzamt stellt dem Käufer die Grunderwerbssteuer in Rechnung, die bezahlt sein muss, bevor es einen Eintrag im Grundbuch gibt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in der Veräußerungsanzeige des Notars enthalten.

Kaufnebenkosten

Zu diesen zählen die Kosten für den Notar und jene für den Eintrag ins Grundbuch. Außerdem werden Grunderwerbssteuer fällig und die Maklergebühr.

Mietervorkaufsrecht

Ein Mieter hat dann Vorkaufsrecht für eine Wohnung, wenn ein Mietvertrag bereits vor einer Aufteilung in Wohneigentum bestand.

Instandhaltungsrücklage

Besitzen mehrere Eigentümer eine Immobilie, so wird monatlich eine Instandhaltungsrücklage fällig. Damit können Reparaturen und Modernisierungen finanziert werden.

info@hausundso.de | 0781 9190891